Spiegelfabrik
Spiegelfabrik

Projekt: Projektentwicklung, Planung, Bauvoranfrage, Baugruppenbetreuung
Auftraggeber: Baugruppe Spiegelfabrik
Ort: Fürth
Stand: 2013 – 2015
Daten: 3.250 qm Wohnfläche
               45 Wohnungen 
               Gemeinschaftsräume und Nutzgärten
               Tiefgarage
Architektur: db-architektur
Projektsteuerung: ContemPlan
Bodengutachten: spotka geotechnik
Historische Altlastenuntersuchung: R & H Umwelt HmbH
Vermessung: bautechnik und vermessung lauterbach
Skizzen / Modellbau: db-architektur
 
 
Auf dem Grundstück einer ehemaligen Spiegelfabrik möchte eine Baugruppe gemeinschaftliches 
Wohnen realisieren. Neben vielfältigen Wohnformen werden diversen Gemeinschaftseinrichtungen 
wie ein Stadtteilcafe, eine Boulderhalle und Gemeinschaftsräumen sowie ein umfassendes Fahrradstellplatzkonzept und eine Tiefgarage geplant.
Im Vorfeld der Planung werden umfassende Bestandsuntersuchungen mit historischer Recherche sowie Altlastengutachten durchgeführt.
 
Die Leistungen der db-architektur umfassen die Planung der LPH 1 – 3, anteilig 4 gem. HOAI sowie die Baugruppenbetreuung.
 
 
STÄDTEBAU
 
Das Baugrundstück befindet sich inmitten eines langgestreckten, von 2 parallel verlaufenden Straßen begrenzten Blocks, umgeben von hoch verdichteter Wohnbebauung im Nordwesten, einem Einfamilienhaus im Nordosten sowie einem noch wenig bebauten Grundstück im Südosten.
Die hoch verdichtete Wohnbebauung im Nordwesten schließt mit einer überwiegend 5-geschossigen Brandwand direkt auf der Grundstücksgrenze ab. Auch an anderer Stelle muss auf Grenzbebauungen reagiert werden.
 
Im Norden erschließt sich, angrenzend an die gegenüberliegenden Grundstücke entlang der Dr.-Mack-Straße der Wiesengrund. Durch den abfallenden Geländeverlauf und die aufgelockerte Bebauung im Norden rücken die Pegnitzauen und der Wiesengrund in Sichtweite.
 
Auf dem Baugrundstück befinden sich ehemalige Fertigungsgebäude zur Spiegelherstellung mit Lagerflächen sowie ein Bürogebäude und kleinere Nebengebäude. Die heutige Nutzung besteht überwiegend aus Lagerflächen sowie einer Werkstatt und dem Büro der Fa. Autoglas Stiegler GmbH, einem Laden und Atelierräumlichkeiten.
Das Gelände ist fast vollständig versiegelt.
 
Durch die massiven Grenzbebauungen der Nachbargebäude vorgegeben, reihen sich die Gebäude des Quartiers vorwiegend entlang der nordwestlichen Grenze sowie der beiden Straßenzüge an. Die Freibereiche orientieren sich hauptsächlich gen Südosten.
Die Bebauung setzt sich aus drei 5-geschossigen, als Punkthäuser wahrnehmbaren Wohnungsbauten sowie schmalen, entlang der Grenze verlaufenden Gebäuden zusammen, welche die Punkthäuser miteinander verbinden.
 
Entlang der Straßenzüge wird die vorhandene Maßstäblichkeit der angrenzenden Gebäude aufgenommen; durch die gestaffelte Bebauung im Norden, die den Blockrand zur Straße hin nicht schließt, wird der Blick in das Quartier ermöglicht und so dessen Wirkung im Stadtbild verstärkt (Übergang von geschlossener zu halboffener Bebauung).
 
Gemeinsam mit dem einzigen zu erhaltenden Bestandsgebäude und der neuen Grenzbebauung im Nordosten soll dem direkten Nachbarn – einem der letzten Einfamilienhäuser in der Dr.-Mack-Straße – ein unverändertes städtebauliches Gefüge geboten werden, der daraus resultierende Gebäudewinkel fasst den nördlichen Hof ein und bildet einen Sichtschutz für den Nachbarn.
 
 
 
GEBÄUDE UND NUTZUNGEN
 
In den Punkthäusern ist überwiegend Geschosswohnungsbau angesiedelt. Die Wohnungen sind zum Großteil barrierefrei – bei Bedarf auch rollstuhlgerecht. Jede Einheit verfügt über einen Balkon oder eine Terrasse.
 
Die Bebauung entlang der nordwestlichen Grenze ist fast ausschließlich einseitig belichtet. Sie kann geschossübergreifende „Stadthäuser“ oder  Einheiten gemäß dem Geschosswohnungsbau enthalten. Die Erschließung ist je nach Wohnungstyp über die allgemeinen Treppenhäuser in den Punkthäusern, einem Laubengang oder einer Freitreppe sichergestellt.
Die obersten Einheiten sind Maisonettwohnung über mindestens 2 Geschosse und verfügen über  eine Dachterrasse.
 
Eine Teilbarkeit der Wohnungen oder Abspaltung eines Zimmers als 1-Raumwohnung oder auch Büro kann in vielen Einheiten realisiert werden.
 
Die erdgeschossigen Bereiche – speziell um den städtischeren, südwestlichen Hof – sind der gewerblichen (nicht störenden) Nutzung in Verbindung mit der darüber liegenden Wohnnutzung zugeordnet oder stellen eigenständige Büroeinheiten dar.
 
Die übrigen erdgeschossigen Bereiche stehen für Einrichtungen der Gemeinschaft wie z. B. einem Mehrzweckraum, einem Bewohnertreff mit Café, einem Gästezimmer, Waschküchen, Fahrradkeller, der Quartierswerkstatt u. a. zur Verfügung.
Eine gemeinschaftliche Dachterrasse soll ebenfalls errichtet werden.
 
Unter nahezu der gesamten Fläche des Nordosthofes befindet sich die Tiefgarage des Quartiers, welche von der Dr.-Mack-Straße aus erschlossen wird.
Das mittlere und das nordöstliche Punkthaus haben einen direkten Zugang zur Tiefgarage über ihre Treppenhäuser. Die Tiefgarage wird aber auch über den Nordosthof erschlossen.
Dieser direkte Zugang über die Freifläche soll nicht nur die Kommunikation und Orientierung innerhalb des Quartiers fördern, sie dient auch zur natürlichen Belichtung und Belüftung der Tiefgarage.
Durch große Pflanzfelder auf halber Höhe zwischen dem Niveau des Hofes und der Parkplatzebene dieses Zugangs ist es möglich, größere Bäume im Nordosthof zu pflanzen. Auf der Decke der Tiefgarage wäre dies nur in Verbindung mit einem großen konstruktiven Aufwand möglich.
 
 
 
WEGE & HÖFE
 
Von Südwesten führt ein eindeutig definierter Zugang in der Sockelzone des Wohngebäudes in das Quartier; gen Nordosten öffnet sich das Quartier zum Grünraum der Pegnitzauen.
 
Durch die Position der Punkthäuser im Zusammenschluss mit den schmalen Grenzbebauungen entlang der südöstlichen und nordwestlichen Grundstücksgrenze ergeben sich 3 Höfe mit unterschiedlichem Charakter. 
 
Die Staffelung von öffentlich zu halböffentlich zu privater Nutzung erfolgt, dem gewachsenen Umfeld entsprechend, von Südwest nach Nordost.
 
Der südwestliche Hof  wird eingefasst von Gebäuden, die erdgeschossig eine öffentliche / halböffentliche Nutzung beinhalten wie z. B. das Stadtteilbüro, einen Fahrradkeller, den Bewohnertreff sowie Büroeinheiten o. ä. die dem Konzept „Wohnen und Arbeiten“ innerhalb des Quartiers dienen.
 
Der mittlere Hof ist überwiegend halböffentlichen / privaten Nutzungen zugeordnet wie z. B. dem Gemeinschaftsraum, dem Bestandsgebäude mit der Quartierswerkstatt und dem Künstleratelier und auch dem Bewohnertreff mit seinem Freisitz. Abgeschlossen wird dieser Hof durch den Nutzgarten im Osten.
 
Der nordöstliche Hof wird von Gebäuden eingefasst die auch erdgeschossig hauptsächlich mit Wohnnutzung belegt sind. In Teilbereichen ist es aber möglich Büroeinheiten o. ä. gem. dem Konzept  „Wohnen und Arbeiten“ anzusiedeln, die direkt vom Hof her erschlossen werden.